Rehau
Finale Rechtssicherheit für Kunden

Die von Rehau unter der Marke „Raukantex laser edge“ gelieferten Kanten dürfen ohne Einschränkungen verarbeitet und die so hergestellten Möbelteile uneingeschränkt verkauft werden. Bei „Raukantex laser edge“ bestehen also keinerlei Begrenzungen in der Nutzung der Lasertechnologie sowie im Verkauf laserverschweißter Bauteile, heißt es heute in einer Mitteilung des Unternehmens. Danach dürfen Rehau-Kunden von Maschinenherstellern auch mit entsprechenden Maschinen zur Verarbeitung der „Raukantex laser edge“ frei beliefert werden.

Im Zuge der Entwicklung einer laserfügbaren Kante hat sich Rehau frühzeitig das Recht gesichert, Kunden uneingeschränkt – und somit die gesamte Möbelindustrie – mit solchen laserfügbaren Kanten zu beliefern. Dies betrifft insbesondere die freie Nutzung des Bulthaup-Verfahrenspatents EP 1 163 864 für alle Rehau-Kunden.

Im Februar 2014 wurde das Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 6 U 4192/11) vom 20. Dezember 2012, welches die Rechtssicherheit für Rehau-Kunden hinsichtlich der Laserverarbeitung von Kantenbändern vollumfänglich genehmigt, nun final bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat im Klageverfahren Rehau gegen Bulthaup die Nichtzulassungsbeschwerde von Bulthaup (Az. X ZR 10/13) mit Beschluss vom 25. Februar 2014 zurückgewiesen.

Zusammengefasst besteht für Rehau-Kunden bezüglich der Kante „Raukantex laser edge“ gerichtlich bestätigte Rechtssicherheit. Damit sind der Einsatz, die Verarbeitung und der Vertrieb der „Raukantex laser edge“ uneingeschränkt und vollumfänglich möglich.

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