Handelsverband Deutschland
HDE mahnt praxistaugliche Vorgaben beim AI-Act an

Nach intensiven Trilogverhandlungen erzielten die EU-Institutionen in der vergangenen Woche eine politische Einigung über den AI-Act zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI). Da viele Elemente des AI-Acts weiterhin unklar sind, blickt der Handelsverband Deutschland (HDE) verhalten auf die Einigung. Die formelle Verabschiedung des finalen Textes soll im neuen Jahr folgen. Der AI-Act hat unter anderem zum Ziel, KI- Systeme durch einen einheitlichen Rechtsrahmen zu klassifizieren und je nach Risiko mit bestimmten Anforderungen und Vorgaben zu belegen.

„Es bleibt abzuwarten, wie viele Regelungen im Detail ausgestaltet werden. Doch es ist zu befürchten, dass in manchen Bereichen der ursprünglich verfolgte, risikobasierte Ansatz aus den Augen verloren wurde“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Diesen Ansatz sowie praktikable Vorgaben habe der HDE von Beginn an unterstützt. „KI spielt für den Handel eine große Rolle, vor allem in Logistikprozessen und in der Kundenberatung. Eine Überregulierung würde den Einzelhandel und den gesamten EU-Binnenmarkt letztendlich ausbremsen“, so Tromp weiter.

Nach der Einigung müssen aus Sicht des HDE noch viele Fragen geklärt und Herausforderungen gemeistert werden, um praxistaugliche Regelungen zu schaffen. „Für Unternehmen braucht es zeitnah mehr Rechtsicherheit, so dass eine effiziente Umsetzung der neuen Vorgaben möglich ist“, betont Tromp.


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