Entwaldungsverordnung
GD Holz fordert die EU-Kommission zum Handeln auf

Foto: GD Holz

Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) fordert die EU-Kommission erneut dazu auf, den Anwendungszeitpunkt der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu verschieben. Die EU-Kommission sei mit dringend benötigten Hilfestellungen weiterhin in Verzug. Nach Angaben des Verbandes wurde weder das EUDR-FAQ – obwohl bereits im April für Mai angekündigt – veröffentlicht, noch wurde der avisierte Leitfaden zur neuen Verordnung bereitgestellt.

Außerdem sei weiterhin unklar, ob die EU-Kommission das dreistufige Länder-Benchmarking-System rechtzeitig zum Jahresende fertigstellen wird. „Das Country-Benchmarking könnte mit der Einstufung einiger relevanter Lieferländer in die Kategorie ‚niedriges Risiko‘ eine erhebliche Vereinfachung der Due-Dilligence-Pflichten mit sich bringen. Liegt das Benchmarking nicht rechtzeitig vor, müssten zunächst alle Länder mit „normalem Risko“ bewertet werden. Dies würde zu bürokratischem Mehraufwand führen, der den Unternehmen leicht erspart werden könnte.“, urteilt Nils Olaf Petersen, Generalsekretär des europäischen Holzhandelsverbands ETTF.
 
Der GD Holz hat bereits mehrfach die Dringlichkeit dieser drei Elemente unterstrichen und gemeinsam mit dem ETTF eine Verschiebung der Anwendung der EUDR gefordert, sollten diese nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Doch nicht nur aus dem Holzhandel wurde dies mit Nachdruck gefordert, auch andere Branchen sowie relevante Lieferländer sprechen sich für eine Verschiebung aus. So haben sich jüngst die Landwirtschaftsminister sechs südamerikanischer Länder (Argentinien, Brasilien, Chile, Uruguay, Paraguay und Bolivien) in einem Schreiben an Kommissar Maroš Šefčovič, den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, gewandt und darum gebeten, das Anwenden der EUDR zu verschieben.

In ihrer am 29. Juli übermittelten Botschaft erinnerten diese Länder an ihre bedeutende Beteiligung am europäischen Handel und betonten, dass sie „über die einseitige Entscheidung der EU empört sind“. Außerdem wurde in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die EUDR auch die lokalen Kapazitäten zur Anwendung nicht ausreichend berücksichtigt. Die südamerikanischen Länder wiesen ferner auf die Gefahr hin, dass kleine Erzeuger angesichts der hohen Kosten für die einzuführenden Mechanismen ausgeschlossen werden könnten – eine Kritik die der GD Holz ausdrücklich teilt und auf der Seite der Importeure ebenfalls sieht.

Am 22. August zu diesem Thema befragt, beschränkte sich der Sprecher der EU-Kommission nach Angaben des Verbandes auf die Aussage, dass „die Kommission alles in ihrer Macht Stehende tut, um sicherzustellen, dass alles rechtzeitig fertig wird“.
„Die EU-Kommission muss nun endlich Ihren Worten auch Taten folgen lassen, wenn die EUDR wie geplant ab dem 30.12. in den Unternehmen angewendet werden soll. Anderenfalls ist eine rechtzeitige Vorbereitung mit massiven Unsicherheiten und eklatantem Mehraufwand verbunden“ gibt der GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel zu bedenken.


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