Dornbracht
OLG Hamm bestätigt Versicherungsvertrag mit Chartis

Mit seinem gestrigen Urteil hat das OLG Hamm erneut den Bestand des Versicherungsvertrags zwischen Chartis Europe SA Deutschland (ehemals AIG Europe) und der A.F. Dornbracht GmbH & Co. KG, Iserlohn bestätigt und damit die Entscheidung des Landgerichts Hagen vom Dezember 2009 in zweiter Instanz bekräftigt. Das Berufungsgericht hat zudem die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Daher gehe der Badarmaturenspezialist Dornbracht davon aus, dass die Entscheidung Bestand haben wird, auch wenn noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH bestehe, so eine aktuelle Presseinfo des Unternehmens.  
 
Zum Hintergrund: Nach einem Großbrand, der im Juli 2009 von einem benachbarten Chemiebetrieb auf die Dornbracht Produktion übergegangen war und dort einen Gesamtschaden in Höhe von 125 Mio. Euro verursacht hatte, wurde von Chartis, als einzige von vier Versicherungen in einem Konsortium, das Bestehen eines Versicherungsvertrags bislang bestritten. Chartis hat einen Anteil von 25% innerhalb des Konsortiums.
 
"Insbesondere durch die Nichtzulassung der Revision gehen wir davon aus, dass nun auch Chartis in die Regulierung des Brandschadens einsteigen wird, der bislang von drei der vier Versicherungskonsorten ordnungsgemäß abgewickelt wurde", so Ralph Dihlmann, Geschäftsführer bei Dornbracht und weiter: "Als mittelständisches Familienunternehmen sind wir froh, in dieser Sache, nicht zuletzt durch die hervorragende Unterstützung unserer Anwälte der Essener Kanzlei Luther, eine so eindeutige Klärung herbeigeführt zu haben."

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