Dornbracht
Muss 1 Mio. Euro Schadenersatz zahlen

Mit einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute den Onlinehandel gestärkt: Der Badarmaturen-Hersteller Dornbracht muss wegen gezielter Behinderung des Onlinehandels Schadenersatz in Höhe von rund 1 Mio. Euro an den Mönchengladbacher Fach- und Onlinehändler Reuter zahlen (Az.: VI U (Kart) 11/13). Andreas Dornbracht, Geschäftsführer des Iserlohner Unternehmens, haftet persönlich für den vollen Betrag, wie einer Pressemitteilung zu entnehmen ist. Der Grund für Reuters Klage: Dornbracht hatten Großhändlern zwischen 2008 und 2011 auf Grundlage einer sogenannten Fachhandelsvereinbarung spezielle Rabatte gewährt, wenn diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2011 die Fachhandelsvereinbarung als wettbewerbswidrig bemängelt. Die Richter des OLG hatten schon in der mündlichen Verhandlung betont, dass die Fachhandelsvereinbarung gezielt den Wettbewerb behindere. „Jetzt ist durch das OLG bestätigt, dass Dornbracht uns geschädigt hat. Auch unsere Kunden hatten unter den Lieferblockaden zu leiden“, sagt Reuter-Geschäftsführer Bernd Reuter. „Wir haben immer betont, dass wir Dornbracht-Produkte schätzen. Was wir allerdings entschieden ablehnen, ist Dornbrachts Versuch, Preistransparenz zu unterdrücken und den Internethandel zu bekämpfen.“ Die Revision hat das OLG nicht zugelassen. Reuter ist nach eigenen Angaben einer der größten Fach- und Onlinehändler für Bad- und Wohnkultur in Europa. In allen Bereichen setzt Reuter ausschließlich auf Marken- und Designprodukte.

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