Der Mittelstandsverbund – ZGV
Stärker im digitalen Verbund agieren

Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingesetzte Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat ihre Empfehlungen für einen neuen Wettbewerbsrahmen der Digitalwirtschaft übergeben. Die Kommission fordert in vielen Punkten wichtige und notwendige Anpassungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens, um gerade mittelständischen Kooperationen neue Potenziale zu eröffnen. Zahlreiche Forderungen des Mittelstandsverbundes wurden aufgegriffen, wie der Verband mitteilt.

„Kundenbeziehungen regeln sich immer stärker über den Zugriff auf digitale Daten. Um im Wettbewerb zu bestehen, bedarf es einer Regelung, die den Mittelstand nicht ausgrenzt“, begrüßt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer Der Mittelstandsverbund, den Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0. Bereits im Herbst 2018 sammelten die Experten der Kommission die Auffassungen der Wirtschaft, wie der bestehende Rechtsrahmen fit für die Datenökonomie gemacht werden könnte. Das Anliegen des Mittelstandsverbundes in seiner entsprechenden Stellungnahme fiel damals klar aus: Den Konzentrationswirkungen gerade in der digitalen Wirtschaft können mit den Bordmitteln des Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts nicht mehr begegnet werden. Verbundgruppen als Kooperationen gerade mittelständischer Unternehmer können somit die Potenziale dieser neuen Wirtschaft nicht voll ausschöpfen – anders, als große Internetplattformen dies bereits seit Jahren tun. Eine Anpassung des Rechtsrahmens sei deshalb dringend geboten, um ein Level Playing Field und damit gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.

In dem nunmehr veröffentlichten Abschlussbericht der Expertenkommission zum Wettbewerbsrecht 4.0 finden sich viele Empfehlungen wieder, die Der Mittelstandsverbund bereits mehrfach artikuliert hat. „Erfreulicherweise teilen die Experten unsere Einschätzung. Kleine und mittlere Unternehmer werden künftig nur erfolgreich sein, wenn sie stärker im digitalen Verbund agieren und gemeinsam Daten generieren, aufarbeiten und nutzen können“, so Veltmann. Verbundgruppen-Zentralen müssten sich hierzu als Daten-Plattformen und Infrastrukturgeber aufstellen, um ihre Mitglieder zukunftstauglich zu halten. Beides ginge unter dem bestehenden europäischen und nationalen Rechtsrahmen jedoch in bei weitem nicht ausreichendem Maße. „Mich freut es daher sehr, dass die Expertinnen und Experten der Kommission Ansätze aufzeigen, die unsere „Problemzonen“ adäquat adressieren“, so Veltmann weiter.

Die derzeitigen Rahmenbedingungen begünstigen die Verfestigung von Machtpositionen großer Plattformunternehmen und hindern somit Innovation und Wettbewerb – so die zentrale Einschätzung der Experten. Der Rechtsrahmen des europäischen Wettbewerbsrechts bedürfe daher Anpassungen, ohne jedoch die Prinzipien des Wettbewerbsrechts in Frage zu stellen, so die Experten weiter.

In dem Bericht finden sich eine Reihe von Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass marktmächtige Plattformen zukünftig Wettbewerb erlauben. Zentraler Ansatzpunkt dabei: Die rechtliche Klarstellung, unter welchen Umständen die Zugangsverweigerung zu Daten ein unzulässiges Verhalten darstellt. Hierbei sollte sowohl das bestehende Wettbewerbsrecht geschärft als auch um sektorspezifische Regelungen ergänzt werden.

Der Mittelstandsverbund veröffentlicht in Kürze ein Gutachten, welches die Möglichkeiten und Vorteile einer gemeinschaftlichen Datennutzung gerade im Rahmen von E-Commerce-Plattformen aus ökonomischer und juristischer Sicht untersucht und dabei die Idee einer genossenschaftlichen Ausrichtung näher prüft.


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