BVDM
Sieht Ikeas lebenslanges Rückgaberecht kritisch

Ikea hat seinen Kunden mit dem Start des neuen Katalogs 2014/15 ein unbegrenztes Rückgaberecht eingeräumt. Auch gebrauchte Ware kann zurückgegeben werden. Voraussetzung ist allein ein nach dem 25. August 2014 ausgestellter Kaufbeleg (MÖBELMAKRT online berichtete). Die gebrauchte Ware wird entweder über die Fundgrube erneut verkauft oder entsorgt. Gegenüber dem BVDM versicherte Ikea, dass das Rücknahme-Angebot unbefristet sei. Es werde auf jeden Fall für ein Jahr, also innerhalb der Gültigkeit des jüngsten Katalogs, praktiziert werden. Das Unternehmen verspricht sich von der Aktion eine Frequenz- und Umsatzsteigerung. Das teilt der BVDM mit. Dabei nutze Ikea die Tatsache, ein vertikal aufgestelltes Handelsunternehmen zu sein. Für die mehrstufige Wertschöpfungskette ist ein solches Angebot nach Einschätzung des BVDM aber derzeit viel zu komplex. Schließlich habe der Handel z. B. keinen Einfluss darauf, wie lange Produkte am Markt bleiben. Zudem müsse sich der Handel mit einer Vielzahl von Lieferanten koordinieren. Kritisch sieht der Verband die Ikea-Initiative deshalb, weil sie den Verbrauchern eine weitere Option eröffnet: Möbel beliebig lange zu nutzen, um sich anschließend den Kaufpreis erstatten zu lassen, quasi mietfrei.

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