BVDM
Resolution gegen französische Möbel-Recycling-Abgabe

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels (BVDM) hat bei ihrem jüngsten Treffen eine Resolution gegen die Abgabe zum Möbelrecycling verabschiedet, die am 1. Mai in Frankreich in Kraft getreten ist. Der vollständige Text der Resolution lautet: „Der Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels fordert, dass die Berechnung der französischen Möbel-Recycling-Abgabe einfach und unkompliziert ausgestaltet wird. Die für die Abwicklung zuständigen Systeme „Écomobilier“ und „Valdelia“ müssen die zur Abwicklung eingerichteten Internetseiten auch in den Landessprachen aller EU-Mitgliedsstaaten anbieten, eine von außerhalb Frankreichs erreichbare Hotline betreiben sowie Email-Anfragen beantworten. Schließlich sollen den Systemen „Écomobilier“ und „Valdelia“ auch nicht französische Möbelhersteller beitreten dürfen.“ Die Begründung:
„Zum 01. Mai 2013 ist in Frankreich eine Regelung in Kraft getreten, wonach beim Verkauf von Neu-Möbeln eine zusätzliche Recycling-Abgabe zu erheben ist. Politisches Ziel der Recycling-Abgabe ist der Umweltschutz. Mit der Recycling-Abgabe soll die Recyclingquote für Altmöbel erhöht werden. Die Recycling-Abgabe müssen auch deutsche Händler erheben, die an französische Abnehmer verkaufen und die Möbel ausliefern. In Frankreich wurden zwei staatlich lizenzierte Organisationen gegründet, die das politische Ziel vorantreiben sollen. Es handelt sich hierbei um „Écomobilier“ für den Bereich der Endverbrauchermöbel sowie „Valdelia“ für den Bereich der gewerblich genutzten Möbel wie z.B. Büromöbel. Diese beiden Organisationen „gehören“ einem Konsortium aus französischen Möbelherstellern, denen ein deutscher Möbelhersteller nicht beitreten kann. Deutsche Möbelhändler müssen die Möbel-Recycling-Abgabe zusätzlich auf den Warenpreis beim Kunden erheben und an die zuständige Organisation abführen. Das Ziel der auf einer Initiative des französischen Umweltministeriums basierenden Möbel-Recycling-Abgabe ist, in der heutigen Zeit grundsätzlich zu unterstützen. Die Umsetzung der Recycling-Abgabe erfolgte allerdings in einer Art und Weise, die protektionistische Züge trägt. So sind die zur Registrierung und Berechnung der Recycling-Abgabe eingerichteten Internetseiten ausschließlich in französischer Sprache ausgestaltet. Eine eingerichtete Hotline-Nummer der Organisation „Écomobilier“ ist für Deutschland nicht freigeschaltet. Auf zugeleitete Emails erfolgte keine Reaktion. Die Berechnung der Möbel-Recycling-Abgabe ist zudem sehr kompliziert. Je nach Art der Möbel hängt die Recycling-Abgabe von der Anzahl der Sitzgelegenheiten, der Größe oder vom Gewicht ab. Da die zur Berechnung der Möbel-Recycling-Abgabe erforderlichen Angaben den Unternehmen bei Inkrafttreten der Regelung nicht vorlagen, wurde von „Écomobilier“ übergangsweise die Möglichkeit der Erhebung einer Pauschalgebühr nach der Art der Möbelstücke eingeräumt. Die umfangreiche „Pauschalliste“ wird ebenfalls ausschließlich in französischer Sprache bereitgestellt. Aufgrund der komplizierten Ausgestaltung der Möbel-Recycling-Abgabe, der sprachlichen Problematik sowie einer fehlenden Kontaktmöglichkeit ist der deutsche Möbelhändler derzeit faktisch nicht in der Lage, die zu erhebende Möbel-Recycling-Abgabe zu berechnen und damit Möbel an Kunden mit Wohnsitz in Frankreich ordnungsgemäß zu verkaufen und dorthin zu liefern. Macht er dies dennoch und gerät in eine zulässige Stichprobenkontrolle, muss er mit einer Strafe von bis zu 7.500,- Euro pro Möbelstück, das nicht gemeldet ist, rechnen. Dieser Missstand muss geändert werden. Sofern eine Abschaffung der Möbel-Recycling-Abgabe nicht möglich ist, muss zumindest eine Situation geschaffen werden, die dem europäischen Gedanken entspricht. Dazu gehört eine unkomplizierte Berechnung der Möbel-Recycling-Abgabe, die Gestaltung der Internetseite zur Registrierung und Berechnung der  Recycling-Abgabe in allen Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten, die Einrichtung einer besetzten Hotline sowie die Beantwortung von Email-Anfragen.“ Deutsche Händler im grenznahen Bereich in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland, die teilweise bis zu 30% ihres Umsatzes mit Frankreich erwirtschaften, können nach Einschätzung des BVDM zurzeit faktisch keine in Frankreich lebenden Kunden beliefern, weil sie nicht in der Lage sind, die Abgabe korrekt zu berechnen und abzuführen und andernfalls Gefahr laufen, mit hohen Strafen belegt zu werden. Nach Meinung des BVDM legt dies den Schluss nahe, dass durch diese Verordnung bzw. deren praktische Umsetzung möglicherweise gegen geltendes EU-Recht verstoßen wird, da hierdurch faktisch ein Handelshemmnis aufgebaut wird. Die vorliegende Resolution solle helfen, die Klärung dieser Frage voranzutreiben und eine Verbesserung der aktuellen Situation zu erreichen. Der Handelsverband Südbaden hatte die Resolution inhaltsgleich bei seiner Delegiertenversammlung zuvor bereits verabschiedet. Der BVDM ist die berufspolitische und branchenfachliche Interessenvertretung des Fachhandels mit Möbeln, Küchen, und Einrichtungsgegenständen in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von rund 8.500 Unternehmen an rund 10.000 Standorten mit ca. 100.000 Beschäftigten.

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