Ab März 2006 Rücknahmepflicht für alte Hausgeräte

Der 24. März 2006 ist für die Hersteller und Importeure von Hausgeräten ein besonderes Datum: Ab diesem Tag tragen diese gemäß Elektrogesetz die „finanzielle Verantwortung für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten“. Dies gibt der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., ZVEI, zusammen mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., BITKOM, in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt. Der in früheren Veröffentlichungen immer wieder genannte 13. August 2005 spiele keine Rolle. Wichtiger sei hingegen der 23. November 2005. Bis zu diesem Datum seien Hersteller und Importeure verpflichtet, sich beim Elektro-Altgeräte-Register (www.stiftung-ear.de) registrieren zu lassen und ihre Garantien zu stellen. Der Gesetzgeber hatte in diesem Zusammenhang gefordert, dass auch künftig die Entsorgung von Geräten gesichert sei, selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass irgendwann keine Unternehmen mehr am Markt seien, die Hausgeräte herstellen.Wichtig ist das neue Gesetz vor allem für Importeure von Geräten aus Ländern, die nicht der Registrierungspflicht unterliegen, übernimmt doch in diesem Fall der Importeur die Sicherstellung einer künftigen Entsorgung.

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